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   BGH, 05.08.1975 - 1 StR 376/75   

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https://dejure.org/1975,2403
BGH, 05.08.1975 - 1 StR 376/75 (https://dejure.org/1975,2403)
BGH, Entscheidung vom 05.08.1975 - 1 StR 376/75 (https://dejure.org/1975,2403)
BGH, Entscheidung vom 05. August 1975 - 1 StR 376/75 (https://dejure.org/1975,2403)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung bei Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit - Voraussetzung für die Verlesung einer kommissarischen Vernehmung - Folgen der fehlenden Protokollierung des Grundes für die Verlesung einer kommissarischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.06.1970 - 1 StR 79/70

    Fehlender Vermerk in der Niederschrift über die Gelegenheit des Beklagten zur

    Auszug aus BGH, 05.08.1975 - 1 StR 376/75
    Der Revision ist darin beizupflichten, daß die Bedeutungslosigkeit nicht, wie hier geschehen, aus dem bisherigen Beweisergebnis abgeleitet werden darf, weil darin eine unzulässige Vorwegnahme der Beweis Würdigung liegt (BGH GA 1956, 384, 385; BGH, Urteil vom 16. Juni 1970 - 1 StR 79/70).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17

    Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst

    Angesichts dessen beruht ein Urteil jedenfalls dann nicht auf der fehlenden Begründung des anordnenden Beschlusses, wenn der Grund für die Verlesung ohnehin allen Verfahrensbeteiligten bekannt ist (BGH, Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 376/75 und Beschluss vom 7. Januar 1986 - 1 StR 571/85, NStZ 1986, 325; vgl. auch Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 StR 113/15, NStZ 2016, 117, 118; LR/Sander/Cirener aaO § 251 Rn. 97 mwN; Kreicker in Münchener Kommentar zur StPO, § 251 Rn. 92; siehe aber auch BGH, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 2 StR 78/10, NStZ 2010, 649).
  • BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99

    Verlesung des polizeilichen Protokolls; Vernehmung ohne entsprechenden

    Der Senat schließt jedoch aus, daß das Urteil auf diesem Mangel beruht (vgl. BGHR StPO § 251 IV 1 Anordnung 1; BGH NStZ 1986, 325; BGH StV 1983, 319, 320 sowie andererseits BGH NStZ 1988, 283; BGH, Urt. vom 5. August 1975 - 1 StR 376/75; Brandenburgisches OLG NStZ 1996, 300, 301).
  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 446/92

    Beschluß - Begründung - Verlesung - Niederschrift - Zeuge

    Dies könnte allenfalls dann verneint werden, wenn zwischen den Beteiligten Einigkeit über das Vorliegen eines gesetzlich anerkannten Verlesungsgrundes bestanden hätte (vgl. BGH, Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 376/75).
  • BGH, 26.02.1988 - 4 StR 51/88

    Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von

    Zwar hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 9. Februar 1983 (3 StR 475/82 = StV 1983, 319 mit Anmerkung Schlothauer; vgl. auch BGH, Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 376/75) in dem damals zu entscheidenden Fall das Beruhen des tatrichterlichen Urteils auf dem Fehlen des Beschlusses nach § 251 Abs. 4 StPO verneint, da allen Beteiligten der Grund der Verlesung bekannt war.
  • BGH, 07.01.1986 - 1 StR 571/85

    Rechtliche Folgen eines Ausbleibens der Anordnung einer Verlesung einer

    Auf diesen Fehler käme es freilich nicht an, wenn allen Beteiligten der Verlesungsgrund bekannt gewesen wäre (BGH, Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 376/75).
  • BGH, 10.03.1981 - 1 StR 808/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Rüge der Verletzung des

    Auch der Schuldspruch kann nicht bestehen bleiben, weil dem Tatrichter im Hinblick auf die Rechtskraft die Möglichkeit gegeben werden muß, über die fortgesetzte Handlung insgesamt neu zu entscheiden (BGH, Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 376/75) die Feststellungen zur äußeren Tatseite der vom Verfahrensfehler nicht betroffenen Teilakte können jedoch bestehen bleiben.
  • BGH, 02.12.1980 - 1 StR 156/80

    Durch rechtsfehlerhafte Wahrunterstellung verwirklichte Verletzung der

    (etwa 9.500 DM) muß insgesamt aufgehoben werden, weil dem Tatrichter im Hinblick auf die Rechtskraft die Möglichkeit gegeben werden muß, über die fortgesetzte Handlung insgesamt neu zu entscheiden (BGH, Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 376/75).
  • BGH, 02.12.1975 - 1 StR 683/75

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter gemeinschaftlicher Steuerhinterziehung in

    Der Revision ist darin beizupflichten, daß die Bedeutungslosigkeit einer Beweistatsache nicht aus dem bisherigen Beweisergebnis abgeleitet werden darf, weil darin eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung liegt (BGH GA 1956, 384, 385; BGH, Urteile vom 16. Juni 1970 - 1 StR 79/70 - und vom 5. August 1975 - 1 StR 376/75).
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